Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen
Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt bei uns auf der Nordseeinsel Föhr entschieden haben. Die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb (folgend BHB abgekürzt). Beherbergungsverträge können durch eine Vermittlungsstelle als Vermittler oder mit dem Beherbergungsbetrieb direkt zustande kommen. Die nachstehenden Regelungen werden, sofern wirksam einbezogen, Vertragsbestandteile des zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Beherbergungsverträge. Lesen Sie dies Bedingung bitte daher sorgfältig durch:
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der Vermittlungsstelle
1.1 Mit der Buchung bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb (BHB) oder der Vermittlungsstelle als Vermittler des BHB den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Die Buchung sollte bevorzugt schriftlich, telefonisch, per Telefax oder über das Internet vorgenommen werden, kann aber auch mündlich erfolgen.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Die Bestätigung erfolgt durch den BHB oder durch die Vermittlungsstelle als Vertreterin des BHB.Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Reservierungen
2.1 Eine verbindliche Reservierung, die ein kostenloses Rücktrittsrecht des Gastes begründet, besteht nur, wenn dies zwischen dem Gast und dem BHB oder der Vermittlungsstelle als Vertreterin des BHB ausdrücklich vereinbart wurde Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt eine Reservierung bei Annahme durch den BHB oder die Vermittlungsstelle als Vertreterin des BHB grundsätzlich zum Vertragsschluss.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart, so ist der Gast verpflichtet, dem BHB oder der Vermittlungsstelle bis zum vereinbarten Zeitpunkt mitzuteilen, dass die Reservierung als verbindliche Buchung gemäß Ziffer 1.1 behandelt werden soll. Erfolgt keine Mitteilung, so entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtungspflicht des BHB oder der Vermittlungsstelle.
3. Leistungen und Preise
3.1 Für den Umfang der vom BHB vertraglich geschuldeten Leistungen sind die im Buchungsangebot (Katalog, Internetseite, Gastgeberverzeichnis etc.) ausgeschriebenen, sowie hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung maßgeblich.
3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsangaben sowie Entgelt für Leistungen, bei denen eine verbrauchsabhängige Abrechnung in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart ist (z.B. Strom, Gas, Wasser) sowie für Wahl- und Zusatzleistungen.
4. Bezahlung
4.1 Der Gesamtpreis sit, sofern nichts anders vereinbart wurde, 8 Wochen vor Anreise auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto des BHB zu zahlen. eine Anzahlung bei Buchung oder eine Buchungsgebühr fällt nicht an.
4.2 Bei Buchungen, die kürzer als 8 Wochen vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort zu entrichten.
4.3 Wird die Zahlung des Gesamtpreises nicht fristgerecht geleistet, ist der BHB nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
5. Rücktritt des Gastes
5.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.
5.2 Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen.
5.3 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast die folgenden anteiligen Kosten an den BHB zu bezahlen. Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer 3.2 und betragen prozentual:
Bei Übernachtung 90%
Bei Übernachtung mit Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
des vereinbarten Gesamtpreises.
5.4 Dem Gast bleibt es unbenommen, dem BHB gegenüber den Nachweis einer höheren Afuwendungsersparnis zu führen. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlungen des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.
5.5 Bei der Buchung der eine Vermittlungsstelle ist der Rücktritt ausschließlich gegenüber der Vermittlungsstelle zu erklären. Hat der Gast die Buchung direkt beim BHB vorgenommen, so ist der Rücktritt ausschließlich gegenüber dem BHB zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer schriftlich erfolgen.
5.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
6. Obliegenheiten des Gasts / Reklamationen
6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen.Die Mängelanzeige erfolgt bitte ausschließlich gegenüber dem BHB. Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
6.2 Eine Kündigung des Beherbergungsvertrages durch den Gast ist nur zulässig, wenn der Mangel erheblich ist und nach Ablauf einer vom Gast gesetzten angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe durch den BHB erfolgt ist.
6.3 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast abliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom BHB verweigert wird.
6.4 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem BHB vereinbarten Personenzahl belegt werden. eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
6.5 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
6.6 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
7. Haftung des BHB und der Vermittlungsstelle
7.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor- , neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Beherbergungspreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder ein dem Gast entstandener Schaden allein durch das Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurde.
7.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
7.3 Die Vermittlungsstelle haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung (z.B. Weitergabe falscher Daten, Unterlassen der Weitergabe wichtiger Informationen). Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel in der Leistungserringung haftet ausschließlich der BHB.
8. An- und Abreisezeiten
8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16 Uhr des Abreisetages zur Verfügung.
8.2. Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den BHB hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der BHB berechtigt, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bitte bis 10 Uhr zu räumen.
9. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes
9.1. Ansprüche des Gastes gegenüber dem BHB aus dem Beherbergungsvertrag und gegenüber der Vermittlungsstelle aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung, verjähren nach einem Jahr.
9.2 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch gegenüber dem BHB oder der Vermittlungsstelle als Schuldner begründen, Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
9.3 Schweben zwischen dem Gast und dem BHB, bzw. der Vermittlungsstelle Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB, bzw. die Vermittlungsstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorgezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ender der Hemmung ein.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Der Gast kann den BHB nur an dessen Sitz verklagen.
10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.3 Ansonsten ist für Klagen des BHB gegen den Gast der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sicht des BHB maßgebend.